Wenn du einen öffentlich geregelten Fortbildungsabschluss anstrebst
Dann kann Aufstiegs-BAföG infrage kommen. Dafür müssen der Lehrgang, der angestrebte Abschluss und deine Voraussetzungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei Fernunterricht gelten zusätzliche Bedingungen.
Eine ZFU-Zulassung bestätigt die Prüfung des Fernlehrgangs durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Sie ersetzt aber nicht die Förderentscheidung. Lass deshalb beim zuständigen Förderamt prüfen, ob dein Lehrgang und deine persönliche Situation die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist
Nach persönlicher Beratung kann die Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein bewilligen. Dafür müssen sowohl der Anbieter als auch genau dieser Lehrgang zugelassen sein.
Welche Kosten übernommen werden, steht im Bewilligungsbescheid, also der schriftlichen Förderentscheidung. Neben Lehrgang und Prüfung können das Lernmittel, Fahrt, Kinderbetreuung oder auswärtige Unterbringung sein.
Wenn du beschäftigt bist
Unter bestimmten Bedingungen kann die Arbeitsagentur Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bezuschussen. Auch dein Arbeitgeber kann unabhängig davon Gebühren, Lernzeit oder Freistellung übernehmen.
Halte schriftlich fest, was übernommen wird und welche Prüfungszeiten frei bleiben. Prüfe auch Rückzahlungsklauseln: Sie regeln, wann du übernommenes Geld zurückzahlen müsstest.
Als junge Fachkraft mit besonders erfolgreichem Berufsabschluss
Dann kann das Weiterbildungsstipendium eine Option sein. Kläre vor Beginn die Auswahl, Alters- und Aufnahmebedingungen sowie deinen Eigenanteil.